Reifenservice inkl. Einlagerung

Reifenservice inkl. Einlagerung

Mindestens zweimal im Jahr steht der Wechsel der Autoreifen auf dem Plan. Dabei muss stets darauf geachtet werden, dass die Reifen in einem guten Zustand sind und den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Profiltiefe und anderen Merkmalen entsprechen. Beim Wechsel Ihrer Reifen und Räder stehen wir Ihnen im Autohaus Eichbichler mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie über die optimale Bereifung für Ihr Auto. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit Ihre Reifen bei uns kostengünstig das ganze Jahr einzulagern und ersparen Ihnen das kräftezehrende Schleppen der dreckigen Räder und die platzintensive Lagerung zu Hause.

Unsere Leistungen für Sie und Ihre Räder

  • Umfassende Kontrolle auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe
  • Untersuchung auf Fremdkörper im Profil und Vorbeugung von Luftverlus
  • Begutachtung nach äußeren Beschädigungen z.B. durch Bordsteine, Alterung
  • Diagnose von Unwucht und nachträgliches Auswuchten der Räder
  • Elektronische Vermessung und Einstellung des Fahrwerks nach Herstellervorgaben
  • Grobe Reinigung der Räder von Verschmutzungen
  • Ganzjährige kostengünstige Lagerung der kompletten Rädersätze
  • Reifenwechselaktionstage im Frühjahr und Herbst
  • Beratung und preiswerte Angebote über qualitative Reifen und Felgen
  • Zeitersparnis durch Kombination von Räderwechsel und anderen Werkstattleistungen
  • Fachgerechte Entsorgung von Altreifen
  • Mehr Platz zu Hause und keine schmutzigen Hände

Reifen FAQ

Ab wann benötigt man Winterreifen?

Es gibt kein generelles Datum in Deutschland, ab dem Winterreifen am Auto Pflicht sind. Es herrscht die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen auf allen vier Radpositionen Winterreifen am Fahrzeug vorhanden sein. Als Faustformel für den Zeitraum kann man von „Oktober bis Ostern“ verwenden. Dies hat jedoch keine rechtliche Relevanz.

Wie viel Profil müssen Sommer- und Winterreifen haben?

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Sommer- und Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter in Deutschland. Automobilclubs wie der ADAC empfehlen jedoch für Winterreifen mindestens vier Millimeter für optimale Haftung und Grip. Zusätzlich sollten Reifen nicht älter sechs Jahre sein, da sonst die Gummimischung langsam verhärtet und im Winter dadurch die Bodenhaftung stark nachlässt.

Woran erkennt man einen Winterreifen?

Für den Straßenverkehr zugelassene Winterreifen tragen das sogenannte Alpine-Symbol, bestehend aus Bergpiktogramm und Schneeflocke. Dieses Symbol ist Pflicht für Fahrten bei winterlichen Bedingungen. Das M+S Zeichen reicht seit 1. Januar 2018 allein nicht mehr aus. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis 30. September 2024 und die Reifen müssen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein.

Sind Ganzjahresreifen im Winter auch ausreichend?

Aus rechtlicher Sicht sind Ganzjahres- oder Allwetterreifen wie Winterreifen und dürfen verwendet werden. Es muss jedoch das Alpine-Symbol vorhanden sein oder in der Übergangsfrist bis 30. September 2024 die M+S Kennzeichnung.
Wir empfehlen jedoch richtige Sommer- und Winterreifen zu verwenden, da Ganzjahresreifen einen höheren Verschleiß aufweisen und der Kraftstoffverbrauch steigt. Schonen Sie Ihren Geldbeutel und investieren Sie gleichzeitig in Ihre eigene Sicherheit.

Welche Strafe droht wenn keine Winterreifen am Fahrzeug sind?

Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass am Auto keine Winterreifen vorhanden sind, erhält der Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch der Halter des Fahrzeugs wird belangt mit 75 Euro und ebenfalls einem Punkt im Fahrerlaubnisregister.

Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?

Wird bei einem Unfall im Winter nachgewiesen, dass nur Sommerreifen am Fahrzeug montiert sind, kommt es zu erheblichen Kürzungen der Leistungen durch die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG).

Ebenso kann durch die Haftung für Mitgeschädigte die Haftpflichtversicherung nachteilige Maßnahmen einleiten.

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.