24h Notfallservice
Die Zukunft der Mobilität auf unseren Straßen hat bereits begonnen. Neue Antriebstechnologien und Konzepte revolutionieren die Art und Weise, wie wir künftig von A nach B kommen. Nachhaltigkeit, modernes Design und Dynamik prägen die Automobilvielfalt von morgen. Jedes neue Modell besitzt seinen eigenen Charakter und überzeugt durch besondere Details. Erleben Sie Fahrspaß und ein ganz neues Fahrgefühl in der Welt der Elektromobilität durch innovative Ideen der Zukunft.
Im Autohaus EICHBICHLER erhalten Sie stets die neuesten Informationen und Wissenswertes rund um das Thema Elektromobilität aus Landshut. Mit unseren vielfältigen Modellen der Marken Volkswagen, Audi, Volkswagen Nutzfahrzeuge, SEAT und CUPRA haben wir für jede Situation im Leben das passende Fahrzeug. Neben Neuwagen-Bestellfahrzeugen bieten wir auch eine große Auswahl an gebrauchten Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen vor Ort in Landshut. Überzeugen Sie sich selbst von Ihrem Wunschmodell bei einer Probefahrt. Wir beraten Sie gern!
Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Probefahrt mit dem von Ihnen bevorzugten Elektro- oder Hybrid-Modell der Marken Volkswagen, Audi, SEAT und CUPRA.
Lernen Sie ein neues Fahrgefühl kennen und entdecken Sie die Beschleunigungskraft eines E-Antriebs. Lassen Sie sich begeistern und tauchen Sie in die Welt der E-Mobilität ein. Wir beraten Sie gerne.
Wer ein Elektrofahrzeug oder Plug-In-Hybrid als Firmenwagen fährt, spart bei der Dienstwagensteuer. Fahrer eines vollelektrischen Firmenwagens müssen die private Nutzung des Fahrzeugs nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage monatlich versteuern. Berechtigt sind alle Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2019 bis Ende 2030. Auch gebrauchte E-Fahrzeuge können von der Steuerermäßigung profitieren, wenn diese erstmals 2019 als Firmenwagen eingesetzt wurden.
Für Elektrofahrzeuge gilt als Bemessungsgrenze ein Brutto-Listenpreis von maximal 60.000,- € für die 0,25-Prozent-Regel. Für teurere Dienstwagen über 60.000,- € werden weiterhin 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises zur Besteuerung fällig. In 2024 soll der Brutto-Listenpreis von E-Autos noch auf 70.000,- € angehoben werden.
Ebenso fallen alle Plug-In-Hybride unter die 0,5-Prozent-Regelung mit halbierter Bemessungsgrundlage, unabhängig vom Brutto-Listenpreis. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mindestens 60 Kilometer (ab 2025 mind. 80 Kilometer) rein elektrische Reichweite schafft oder maximal nur 50 Gramm CO2/km ausstößt.
Als Halter eines Elektroautos können Sie jedes Jahr von 50,- € CO2-Bonus durch den Verkauf Ihrer THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) profitieren. Die gesetzlich verankerte THG-Quote soll den Ausstoß von CO2-Emissionen im Verkehrssektor mindern. Oberstes Ziel ist das Erreichen der vereinbarten Klimaziele. Beispielsweise dürfen Mineralölkonzerne nur eine vom Bund festgelegte Menge Treibhausgase im Jahr ausstoßen. Wird die Grenze überschritten, treten Strafzahlungen in Kraft. Mit dem Zukauf von THG-Quoten können sich Unternehmen allerdings weitere „CO2-Anteile“ sichern, falls sie ihre vorgeschriebene CO2-Grenze nicht einhalten können. Der Bund möchte so die Industrie zum Umdenken bewegen und klimaschonende Antriebsarten fördern.
Seit 2022 sind nun auch private Fahrer eines Elektroautos dazu berechtigt, ihre eingesparten CO2-Emissionen auf dem Markt zu verkaufen. Plug-In-Hybride, Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge sind hier leider außen vor. Über Vermittlerplattformen wie co2.auto können Endkunden Ihre CO2-Anteile ganz einfach verkaufen. Natürlich können auch gewerbliche Betriebe mit einem Fuhrpark oder Betreiber einer öffentlichen Ladestation von der Prämie profitieren.
In drei einfachen Schritten bei co2.auto die CO2-Prämie beantragen:
Wichtige Links:
Bei Anschaffung eines E-Autos greift eine Befreiung der Kfz-Steuer von maximal zehn Jahren nach der Erstzulassung. Die Bundesregierung hat den Entfall der Kfz-Steuer für Elektroautos bis Ende 2030 im Rahmen eines Konjunkturpaketes bewilligt. Auch für gebrauchte E-Autos gilt die Befreiung von der Steuer bis max. zehn Jahre nach der Zulassung durch den ersten Halter zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025. Für Plug-In-Hybride gilt die Kfz-Steuerbefreiung jedoch nicht.
Erzeugen Sie zuhause Ihren eigenen, nachhaltigen „Sonnen-Treibstoff“
Bei unserem Kooperationspartner CitrinSolar erhalten Sie alles aus einer Hand – von der Beratung und Planung über die Installation bis hin zur Wartung Ihrer hauseigenen PV-Ladestation.
Steigen Sie ein in die nachhaltige E-Mobilität und investieren Sie in eine klimafreundliche und langfristig kostensparende Photovoltaik-Ladestation, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch die jahrelange Erfahrung und das umfangreiche Produktportfolio bietet CitrinSolar für jedes Bedürfnis die passende Lösung.
Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit CitrinSolar umfassend und unverbindlich.
Dies ist von der Lebenssituation und den Anforderungen jedes Einzelnen abhängig. Berufspendler mit Lademöglichkeit am Eigenheim oder am Arbeitsplatz haben wenig Probleme ihr Auto zu laden und sind nicht unbedingt auf öffentliche Ladestationen angewiesen. Vielfahrer mit weiten Strecken auf dem Land und wenig Lademöglichkeiten haben es hier schwerer mit Elektromobilität durch den Alltag zu kommen.
Immer wieder liest man in den Medien von brennenden Elektrofahrzeugen. Laut dem ADAC sind E-Fahrzeuge aber nicht gefährdeter für einen Brand als Verbrennerfahrzeuge. Um Brände zu vermeiden, werden die Akkus im Fahrzeug gekühlt und sind mit verstärkten Karosserieteilen ummantelt. Bei einem schweren Unfall können jedoch diese Schutzmechanismen beeinträchtigt werden und die Batterie beschädigen, was zu einem Brand führen könnte. Dieser Fall kann bei einem Auto mit Verbrennermotor aber genauso eintreten und durch auslaufenden Kraftstoff einen Brand verursachen. Dennoch tritt der Fall eines brennenden Elektrofahrzeuges eher selten ein.
Da das Thema noch eher Neuland ist und sich hier ständig Fakten ändern, kann das nicht so eindeutig beantwortet werden. Beim Kauf eines neuen Elektroautos erhält man für gewöhnlich eine Garantie für die verbauten Batterien. Diese gilt je nach Situation für 8 Jahre oder bis zu 100.000 km. Das Autohaus EICHBICHLER hat für E-Fahrzeuge und deren Batterien extra geschultes Personal in den Werkstätten bei Volkswagen und Audi. In den Batteriekompetenzzentren bei EICHBICHLER können Akkus gewartet und sogar repariert werden um die Lebensdauer zu erhalten und die Umwelt zu schonen.
Elektrofahrzeuge sind tatsächlich leiser als Fahrzeuge mit Verbrennermotor. Laute Auspuffgeräusche und aufheulende Motorgeräusche sind damit Vergangenheit. Bei niedrigen Geschwindigkeiten z.B. Schrittgeschwindigkeit sind E-Fahrzeuge kaum hörbar. Bei Stadtverkehr und hohen Geschwindigkeiten hört man auf jeden Fall die Rollgeräusche der Reifen wie bei jedem anderen Auto. Um Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern vorzubeugen, müssen Elektrofahrzeuge in der EU seit 2019 eine akustische Warneinrichtung (AVAS) besitzen. Damit hört man einen künstlichen Motorsound aus Lautsprechern. E-Autos sind damit deutlich besser hörbar.
Dies ist von mehrehren Faktoren abhängig. Die Ladezeit eines Elektrofahrzeugs wird durch die Kapazität der Batterie und der Ladeleistung der Ladestation bestimmt. Einfache öffentliche Ladestationen haben in der Regel zwischen 11 und 22 kW Ladeleistung mit Wechselstrom (AC). Ein Fahrzeug mit 50 kW Batteriekapazität braucht damit ca. 5 Stunden, um vollgeladen zu sein. Schnellladestationen, die häufig entlang von Autobahnen auf Rastplätzen stehen, haben eine Ladeleistung von bis zu 300 kW mit Gleichstrom (DC). Damit lädt ein Fahrzeug innerhalb weniger Minuten zwischen 50 bis 80 Prozent voll und kann wieder ca. 300 km weit fahren. Ein Elektrofahrzeug sollte in den Standzeiten z.B. über Nacht oder während der Arbeitszeit immer geladen werden, um die Zeit sinnvoll zu nutzen.
Die Bundesregierung plant in Deutschland bis 2030 mit bis zu einer Million öffentlicher und privater Ladestationen. Öffentliche Ladepunkte sollen nur als Ergänzung zu den zahlreichen Lademöglichkeiten an Eigenheimen, Mietwohnungen, Supermarktparkplätzen, Parkhäusern, Hotels und Unternehmen dienen. Immer mehr Firmen, Privathaushalte und Freizeiteinrichtungen erweitern die Ladeinfrastruktur in Deutschland mit eigenen Ladestationen. Somit werden zunehmend Möglichkeiten geschaffen, als Kunde oder Besucher sein Fahrzeug zu laden, während man mit anderen Dingen im Alltag beschäftigt ist.
Es gibt mehrere Möglichkeiten an einer Ladestation zu bezahlen. Die gängigsten sind per Karte oder Smartphone-App. Kartenzahlung ist mit EC- und Kreditkarten wie beim Einkaufen an der Kasse ganz einfach möglich und erfordert keine besonderen Kenntnisse. Einige Anbieter von Ladestationen bieten auch eigene „Bezahlkarten“ an, die mit einem Guthaben aufgeladen werden können und durch Auflegen oder Einstecken an der Ladesäule funktionieren. Per Smartphone ist die Bezahlung ebenso schnell und einfach erledigt. Entweder man bezahlt per Paypal, Anbieter-App oder scannt einen QR-Code an der Ladestation. Und sollte einmal das Bezahlen nicht funktionieren, steht an den meisten Ladepunkten eine Support-Telefonnummer, die bei Problemen angerufen werden kann.
Kurz gesagt: ja kann man. Mit etwas Vorbereitung steht einer Urlaubsreise mit dem E-Auto nichts im Weg. Wer aber einfach drauf losfährt könnte irgendwann ohne Strom dastehen. In Europa gibt es mittlerweile an allen Autobahnen für Langstrecken ein dichtes Netz an (Schnell-)Ladestationen. Auf dem Land sieht das noch etwas anders aus. Daher sollte man vor Antritt der Urlaubsreise die Route nach Ladestationen kontrollieren und die Strecke ausreichend planen. An sehr abgelegenen Orten kann es vorkommen, dass noch keine Lademöglichkeiten vorhanden sind. Meist fehlt es an der Netzinfrastruktur. In jedem größeren Ort sollte aber mindestens eine Lademöglichkeit zur Verfügung stehen. Auch immer mehr Hotels, Ferienanlagen, Freizeitparks und Campingplätze bieten ihren Gästen Ladestationen an. Während längerer Fahrten sollte man sowieso immer wieder Pausen einlegen. Daher bietet sich eine kleine Ladepause immer wieder an und stellt keinen großen Zeitverlust dar.
Im Gegensatz zu den höheren Kaufpreisen von Elektroautos sind die Betriebs- und Wartungskosten oft niedriger als bei konventionellen Fahrzeugen. Allein durch den Wegfall der wartungsintensiven Verbrennermotoren mit einigen Verschleißteilen, kleinteiligen Schaltgetrieben oder weniger Bremsvorgänge durch Rekuperation, findet insgesamt weniger Abnutzung am Fahrzeug statt. Damit sind weniger Wartungsvorgänge und Reparaturen nötig. An einem Elektromotor kann auf die Dauer nicht sehr viel verschleißen. Durch die aktuell immer mehr ansteigenden Spritpreise ist auch das Laden mit Strom günstiger. Ebenso fällt in den ersten 10 Jahren keine Kfz-Steuer bei Elektrofahrzeugen an. Durch den Umweltbonus sind die Anschaffungskosten nicht unbedingt bei jedem Modell sehr viel höher, als bei einem Verbrennerfahrzeug. Im Durchschnitt ist also ein Elektrofahrzeug von den Gesamtkosten gleichauf oder günstiger als ein Fahrzeug mit konventionellem Antrieb.
Audi Zentrum Landshut
Volkswagen Zentrum Landshut
Liebigstraße 4
84030 Landshut
CUPRA Garage Landshut
Volkswagen Zentrum Landshut
Liebigstraße 4
84030 Landshut
CUPRA Garage Landshut
Liebigstraße 8
84030 Landshut
Buchen Sie Ihren nächsten Servicetermin bequem online! Ganz gleich, ob Wartung, HU/AU, Reifenwechsel, Reparatur oder Ölwechsel – nutzen Sie unsere einfache Online-Buchung und vereinbaren Sie Ihren Termin noch heute.
Ø 4,5 von 5
Ø 4,4 von 5
Ø 4,6 von 5
Ø 4,6 von 5
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.