HU/AU-Abnahme

HU/AU-Abnahme

Bei uns können Sie jederzeit Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung durch einen anerkannten Experten durchführen lassen. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten und Nerven bei TÜV, DEKRA und Co. Bei der Feststellung von Mängeln an Ihrem Fahrzeug können wir diese ebenso gleich beheben. Dazu kontaktieren wir Sie vorher nochmals und besprechen die notwendigen Reparaturen. Somit steht einer neuen „TÜV-Plakette“ für Ihr Auto nichts mehr im Weg und die Abwicklung erfolgt wesentlich schneller und entspannter.

Fahrzeughalter eines Neuwagens sind nach § 29 StVZO verpflichtet nach 3 Jahren der Erstzulassung mit dem Fahrzeug zur Haupt- und Abgasuntersuchung zu erscheinen. Danach wechselt das Prüfintervall in einen Rhythmus von zwei Jahren.

Die Hauptuntersuchung

Bei der HU werden die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs nach genauen Vorgaben überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Fahrzeug ohne ausreichende Verkehrssicherheit am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Durch die Ausstellung eines Prüfberichtes, dem Stempel im Fahrzeugschein und der neuen Plakette am hinteren Kfz-Kennzeichen ist die Verkehrstauglichkeit nachgewiesen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Plakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.

Die Abgasuntersuchung

Die AU gibt es seit 2010 als eigenständige Prüfung nicht mehr. Diese ist nun Teil der Hauptuntersuchung und wird gleichzeitig mit der „TÜV-Plakette“ besiegelt. Bei der Prüfung werden die einzelnen Bestandteile der Abgase eines Kraftfahrzeuges am Auspuffendrohr gemessen. Dabei wird kontrolliert, ob bestimmte Grenzwerte und die Herstellervorgaben eingehalten werden.

Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

Die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung ist ganz einfach auf der Plakette am hinteren Kfz-Kennzeichen abzulesen.
In der Mitte der Plakette steht die Jahreszahl, in der die gültige HU abläuft bzw. neu gemacht werden muss. Die oberste senkrechte Zahl auf der Plakette benennt den Monat, in dem die neue Überprüfung spätestens germacht werden muss.

Audi Zentrum Landshut

CUPRA Garage Landshut

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84030 Landshut

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.