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Mit dem neuen E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung wird der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug finanziell deutlich attraktiver. Beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos – sowie ausgewählter Plug-in-Hybride – können Privatpersonen staatliche Zuschüsse von bis zu € 6.000,– erhalten.
Gefördert werden Neufahrzeuge, die ab 1. Januar 2026 erstmals auf eine Privatperson zugelassen werden. Für reine Elektrofahrzeuge beträgt die Basisförderung € 3.000,–, für förderfähige Plug-in-Hybride mindestens € 1.500,–. Zusätzlich sind einkommensabhängige Bonusbeträge sowie Zuschläge für Haushalte mit Kindern vorgesehen.
Die Beantragung der E-Auto-Prämie ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich – auch rückwirkend für Fahrzeuge, die bereits seit Jahresbeginn zugelassen wurden.
Wir im Autohaus Eichbichler unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Elektromobilität und Förderungen. Gemeinsam finden wir das passende Fahrzeug und zeigen Ihnen, wie Sie die staatlichen Zuschüsse optimal nutzen können.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Bitte beachten Sie: Das Autohaus Eichbichler übernimmt keine Beratung oder Gewährleistung im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Antragstellung, Genehmigung und Auszahlung etwaiger Fördermittel liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.