Transparent und Fair bewertet nach klaren Leitlinien

Bei uns erfolgt die Rückgabe Ihres Leasing-Fahrzeugs transparent und fair. Klare Leitlinien und Schadenkataloge von Audi, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, SEAT und CUPRA gewährleisten eine eindeutige Bewertung des Fahrzeugzustands entsprechend Alter und Laufleistung. Für eine reibungslose Rücknahme Ihres Fahrzeugs.

Transparenz

Klare Leitlinien für eine transparente Leasing-Rückgabe – bei uns behalten Sie stets den Überblick.

Verhältnismäßigkeit

Die Zustandsbewertung orientiert sich an Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

So funktioniert die Leasing-Rückgabe

Planen Sie im Voraus Ihre Leasing-Rückgabe, indem Sie vor Vertragsende einen Termin mit uns vereinbaren. Gemeinsam mit unseren Experten bewerten wir den Fahrzeugzustand vor Ort, wobei der Schadenskatalog des Herstellers als Leitfaden dient. Bei Übereinstimmung mit den Bewertungskriterien kann der Rückgabeprozess direkt fortgeführt werden.

Unsere Checkliste für Ihre Leasing-Rückgabe

Damit die Rücknahme Ihres Fahrzeugs reibungslos verläuft, haben wir eine umfassende Checkliste erstellt, die alle wichtigen Aspekte zusammenfasst, die Sie beachten sollten.

Akzeptierte Gebrauchszustände

  • Normale Gebrauchsspuren, die den optischen Gesamteindruck nicht beeinträchtigen
  • Leicht Kratzer am Lack
  • Dellen an der Karosserie weniger als 1mm Tiefe und weniger als 20mm Durchmesser
  • Leichte Korrosionsspuren

Nicht akzeptierte Gebrauchszustände

  • Schäden durch überdurchschnittliche Abnutzung, die den optischen Gesamteindruck beeinträchtigen und/oder technische Auswirkungen haben
  • Beschädigen am lackierten Oberflächen bis auf die Grundierung
  • Grate an der Karosserie
  • Dellen an der Karosserie mit einer Eindringtiefe von mehr als 1mm und einem Durchmesser von mehr als 20mm
  • Korrosionsschäden

Die Zustandbewertung bei Fahrzeugrückgabe

Als Orientierung für die Bewertung des Fahrzeugs bei der Leasing-Rückgabe dient der Schadenkatalog des jeweiligen Herstellers Audi, VW, VW Nutzfahrzeuge, SEAT und CUPRA. Für jede Fahrzeugart gibt es transparente und faire Leitlinien

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Robert Stutz

Zertifizierter Sachverständiger für VW, SEAT & CUPRA

Jonas Hasak

Koordinator Leasingrückläufer für VW, SEAT & CUPRA

Verena Groß

Koordinatorin Leasingrückläufer für Audi

Dominik Rami

Koordinator Leasingrückläufer für Audi

Audi Zentrum Landshut

CUPRA Garage Landshut

Audi Zentrum Landshut

Liebigstraße 6

84030 Landshut

CUPRA Garage Landshut

Liebigstraße 8

84030 Landshut

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Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.