24h Notfallservice

Ganz gleich, ob Sie Ihr Unternehmen erweitern, ein bestehendes Fahrzeug ersetzen oder Ihren Fuhrpark auf den neuesten Stand bringen möchten – der MACHER MONAT bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit! Im Aktionszeitraum vom 4. August bis 30. September 2025 erwarten Sie besonders vorteilhafte Konditionen auf ausgewählte Modelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Ihre Vorteile im Überblick:
Unsere VW Nutzfahrzeuge Experten beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschmodell. Jetzt Bestellfahrzeug oder Lagerfahrzeug im SALE anfragen.
Bis wann muss das Fahrzeug zugelassen werden, um die Aktionsvorteile zu nutzen?
Um in den Genuss der Aktionsvorteile zu kommen, muss das Fahrzeug spätestens bis zum 15. Dezember 2025 zugelassen sein.
Wie hoch ist ab 2025 die steuerliche Begünstigung für Dienstwagen?
Ab dem Jahr 2025 gilt für vollelektrische Dienstwagen eine erhöhte Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 €. Fahrzeuge, die unter dieser Grenze liegen, profitieren von einer besonders günstigen Versteuerung des geldwerten Vorteils – nur 0,25 % des Bruttolistenpreises müssen versteuert werden. Dies bietet insbesondere Vorteile bei Gehaltsumwandlung oder der privaten Nutzung des Fahrzeugs.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei der Abschreibung von Elektrofahrzeugen?
Seit Juli 2025 profitieren Unternehmen von besonders vorteilhaften Abschreibungsregelungen für rein elektrische Nutzfahrzeuge. Bereits im Jahr der Anschaffung können bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren sind Abschreibungen in Höhe von 10 % im zweiten Jahr, 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr und 2 % im sechsten Jahr möglich. Diese attraktive Regelung unterstützt Unternehmen dabei, ihre steuerliche Planung optimal über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu gestalten.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen.
Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Finanzierungsvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.