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Profitieren Sie jährlich als Halter eines E-Autos von 275,- € CO2 Bonus und verkaufen Sie Ihr eingespartes CO2 an Unternehmen.
Auf dem Portal der co2.auto GmbH können Sie sich in drei einfachen Schritten Ihre Prämie sichern.
Sie sind Halter eines Elektroautos und legen sich im ersten Schritt ein eigenes Profil auf dem Portal co2.auto an.
Laden Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II Ihres E-Fahrzeuges im Portal hoch.
Nach spätestens 14 Tagen erhalten Sie nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie von 275,- € auf Ihr angegebenes Bankkonto.
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) soll dem Ausstoß von CO2-Emissionen im Verkehrssektor entgegenwirken. Oberstes Ziel ist das Erreichen der vereinbarten Klimaziele. Beispielsweise dürfen Mineralölkonzerne nur eine vom Bund festgelegte Menge Treibhausgase im Jahr ausstoßen. Wird die Grenze überschritten, treten Strafzahlungen in Kraft. Mit dem Zukauf von THG-Quoten können sich Unternehmen allerdings weitere „CO2-Anteile“ sichern, falls sie ihre vorgeschriebene CO2-Grenze nicht einhalten können. Der Bund möchte so die Industrie zum Umdenken bewegen und klimaschonende Antriebsarten fördern.
Seit 2022 sind nun auch private Fahrer eines Elektroautos dazu berechtigt, ihre eingesparten CO2-Emissionen auf dem Markt zu verkaufen. Plug-In-Hybride, Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge sind hier leider außen vor. Über Vermittlerplattformen wie co2.auto können Endkunden Ihre CO2-Anteile ganz einfach verkaufen. Natürlich können auch gewerbliche Betriebe mit einem Fuhrpark oder Betreiber einer öffentlichen Ladestation von der Prämie profitieren.
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum CO2-Bonus finden Sie bei co2.auto:
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.