Geprüfter Unfallschaden-Reparaturbetrieb TÜV-SÜD
Neuigkeit 26.03.2026

Geprüfter Unfallschaden-Reparaturbetrieb TÜV-SÜD

Das Autohaus Eichbichler hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Ab sofort trägt der Betrieb die Auszeichnung „TÜV SÜD geprüfter Unfallschaden-Reparaturbetrieb“. Damit wird bestätigt, dass das Unternehmen höchsten Qualitätsanforderungen in der Unfallschadenreparatur entspricht.

Die Zertifizierung wird auf freiwilliger Basis vergeben und gilt als bedeutendes Qualitätssiegel in der Branche. Im Rahmen eines umfassenden Prüfverfahrens wurde die Reparatur- und Servicequalität des Autohauses durch einen neutralen Dritten eingehend überprüft und bewertet.

Grundlage der Auszeichnung sind klar definierte Prüfpositionen. Dazu zählen unter anderem das allgemeine und betriebliche Erscheinungsbild, die technische Ausstattung sowie die betriebliche Einrichtung. Ebenso wurden die Arbeits- und Kalkulationsunterlagen sowie der Kundenservice detailliert unter die Lupe genommen.

Da sowohl das Gesamterscheinungsbild als auch alle einzelnen Prüfkriterien positiv bewertet wurden, erfüllt das Autohaus Eichbichler sämtliche Anforderungen und darf sich nun offiziell „TÜV SÜD geprüfter Unfallschaden-Reparaturbetrieb“ nennen.

Mit dieser Auszeichnung unterstreicht das Autohaus Eichbichler seinen hohen Anspruch an Qualität, Transparenz und Kundenzufriedenheit und stärkt seine Position als verlässlicher Partner im Bereich der professionellen Unfallschadenreparatur.

 

Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.