Reifenservice/-einlagerung
Mindestens zweimal im Jahr steht der Wechsel der Autoreifen auf dem Plan. Dabei muss stets darauf geachtet werden, dass die Reifen in einem guten Zustand sind und den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Profiltiefe und anderen Merkmalen entsprechen. Beim Wechsel Ihrer Reifen und Räder stehen wir Ihnen im Autohaus Eichbichler mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie über die optimale Bereifung für Ihr Auto. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit Ihre Reifen bei uns kostengünstig das ganze Jahr einzulagern und ersparen Ihnen das kräftezehrende Schleppen der dreckigen Räder und die platzintensive Lagerung zu Hause.
Unsere Leistungen für Sie und Ihre Räder
Umfassende Kontrolle auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe
Untersuchung auf Fremdkörper im Profil und Vorbeugung von Luftverlust
Begutachtung nach äußeren Beschädigungen z.B. durch Bordsteine, Alterung
Diagnose von Unwucht und nachträgliches Auswuchten der Räder
Elektronische Vermessung und Einstellung des Fahrwerks nach Herstellervorgaben
Grobe Reinigung der Räder von Verschmutzungen
Ganzjährige kostengünstige Lagerung der kompletten Rädersätze
Reifenwechselaktionstage im Frühjahr und Herbst
Beratung und preiswerte Angebote über qualitative Reifen und Felgen
Zeitersparnis durch Kombination von Räderwechsel und anderen Werkstattleistungen
Fachgerechte Entsorgung von Altreifen
Mehr Platz zu Hause und keine schmutzigen Hände
Reifen FAQ
Es gibt kein generelles Datum in Deutschland, ab dem Winterreifen am Auto Pflicht sind. Es herrscht die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen auf allen vier Radpositionen Winterreifen am Fahrzeug vorhanden sein. Als Faustformel für den Zeitraum kann man von „Oktober bis Ostern“ verwenden. Dies hat jedoch keine rechtliche Relevanz.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Sommer- und Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter in Deutschland. Automobilclubs wie der ADAC empfehlen jedoch für Winterreifen mindestens vier Millimeter für optimale Haftung und Grip. Zusätzlich sollten Reifen nicht älter sechs Jahre sein, da sonst die Gummimischung langsam verhärtet und im Winter dadurch die Bodenhaftung stark nachlässt.
Für den Straßenverkehr zugelassene Winterreifen tragen das sogenannte Alpine-Symbol, bestehend aus Bergpiktogramm und Schneeflocke. Dieses Symbol ist Pflicht für Fahrten bei winterlichen Bedingungen. Das M+S Zeichen reicht seit 1. Januar 2018 allein nicht mehr aus. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis 30. September 2024 und die Reifen müssen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein.
Aus rechtlicher Sicht sind Ganzjahres- oder Allwetterreifen wie Winterreifen und dürfen verwendet werden. Es muss jedoch das Alpine-Symbol vorhanden sein oder in der Übergangsfrist bis 30. September 2024 die M+S Kennzeichnung.
Wir empfehlen jedoch richtige Sommer- und Winterreifen zu verwenden, da Ganzjahresreifen einen höheren Verschleiß aufweisen und der Kraftstoffverbrauch steigt. Schonen Sie Ihren Geldbeutel und investieren Sie gleichzeitig in Ihre eigene Sicherheit.
Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass am Auto keine Winterreifen vorhanden sind, erhält der Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch der Halter des Fahrzeugs wird belangt mit 75 Euro und ebenfalls einem Punkt im Fahrerlaubnisregister.
Wird bei einem Unfall im Winter nachgewiesen, dass nur Sommerreifen am Fahrzeug montiert sind, kommt es zu erheblichen Kürzungen der Leistungen durch die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG).
Ebenso kann durch die Haftung für Mitgeschädigte die Haftpflichtversicherung nachteilige Maßnahmen einleiten.