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Audi Q6 e-tron Leasing
Audi Q6 e-tron Leasing

Angebotsnummer: 0417198A02

Audi Q6 e-tron Leasing

für Geschäftskunden

Bestellbar

Neuwagen-Bestellfahrzeug

Farbe, Ausstattung und Motorisierung änderbar

0,25% Dienstwagenbesteuerung¹

Energieverbrauch kombiniert (WLTP): 16,2 kWh/100 km, CO₂‑Emissionen kombiniert (WLTP): 0 g/km, CO₂‑Klasse: A

Treibstoff

Elektro

Getriebe

Automatik

Leistung

252 PS (185 kW)

Fahrzeugtyp

SUV

Leasingbeispiel

Vertragslaufzeit

48 Monate

Monatliche Leasingrate

454,- €

Fahrzeugpreis ab Werk

53.361,34 €

Einmalige Sonderzahlung

0,- €

Jährliche Fahrleistung

10.000 km

zzgl. Überführungskosten

1.134,45 €

Ausstattungs-Highlights

Lackierung: Magnetgrau

Leichtmetallräder 10-Speichen, 8,0J|9,0Jx18

3-Zonen-Komfortklimaautomatik

Frontkofferraum

Ambiente-Lichtpaket

Komfortfahrwerk

Einparkhilfe hinten mit Distanzanzeige

Ladeklappe elektrisch

LED-Scheinwerfer und LED-Heckleuchten

Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung

Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend

MMI experience plus

u.v.m.

    *Pflichtfelder

    [1]: Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi Q6 e-tron zwischen dem 01.01.2019 und voraussichtlich dem 31.12.2030 von der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer auf ein Viertel reduziert.

    Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt für Gewerbekunden. Bonität vorausgesetzt. Abbildungen zeigen Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Zulassungskosten werden separat berechnet.

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    Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.