Der neue Audi Q4 e-tron – jetzt bei uns im Showroom

veröffentlicht am 11.06.2021

Audi Q4 e-tron Stromverbrauch in kWh/100 km: 17,8-15,8 (kombiniert); CO2-Emission in g/km: 0; Effizienzklasse: A+.

Einstieg in die Premium-E-Mobilität

Am 14. April 2021 feierte der Audi Q4 e-tron seine Weltpremiere. Jetzt, zwei Monate später, dürfen wir Ihnen den Q4 e-tron bei uns im Audi Zentrum Landshut präsentieren. Lernen Sie das neue vollelektrische Modell bei einer Probefahrt kennen und lieben. Als echter Allrounder und Familienauto überzeugt der neue Audi Q4 e-tron mit einer neu gedachten Raumdimension im Interieur, mit wegweisenden Lösungen bei Bedienung, Anzeige und Assistenzsystemen.

Ladezeiten von rund zehn Minuten für etwa 130 km unter Idealbedingungen (WLTP) machen den Q4 e-tron alltagstauglich für die täglichen Fahrten zur Arbeit, zur Schule oder zum Supermarkt. Die heckgetriebene Variante erzielt bis zu 520 Kilometer Reichweite im WLTP-Zyklus.

Die Preise starten in Deutschland bei 41.900,- €. Die Modelle sind jeweils mit insgesamt 9.000,- € (netto) Umweltbonus¹ förderfähig. Gewerbekunden können den Q4 e-tron als Dienstwagen bei Privatnutzung mit 0,25 % versteuern².

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[1]: Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus wird durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbaren Förderrichtlinien geregelt werden. Hiernach erhalten Sie für den Kauf und die Zulassung eines Plug-In Hybrid- oder Elektrofahrzeugs eine staatliche modellabhängige Förderung (Bundesanteil). Der Herstelleranteil (modellabhängig) wird bereits im Angebot berücksichtigt. Die Auszahlung des Bundeszuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags bei der BAFA. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen unter www.bafa.de oder bei uns im Autohaus.

[2]: Als Dienstwagenfahrer können Sie zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert bzw. auf ein Viertel reduziert.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.